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"Persönliche Beratung ist durch nichts zu ersetzen."

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Als ungebundener Versicherungsmakler sind wir das Bindeglied zwischen Ihnen und Ihren Versicherungen. Wir übernehmen für Sie die Verwaltung aller Policen und die Kommunikation mit den entsprechenden Gesellschaften. Wir vertreten dabei Ihre Interessen und beraten Sie freundlich und kompetent in allen Versicherungsfragen. Die sog. Maklervereinbarung bildet dabei die vertragliche Grundlage.

Sparen Sie Zeit und Nerven, wir freuen uns auf Sie !

Wir laden Sie deshalb ein, uns auf den nächsten Seiten etwas näher kennen zu lernen und danken Ihnen für Ihren virtuellen Besuch.

 


 

Anpassung der Prämien für die obligatorische Unfallversicherung (UVG) per 1.1.2010

Ab dem 1.1.2010 werden die Prämiensätze für die obligatorische Unfallversicherung angepasst.

Die UVG-Versicherung hat auf Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten die gesetzlich vorgeschriebenen Teuerungszulagen auszurichten. Diese sind gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) mit Zinsüberschüssen zu finanzieren. Wenn die Zinsüberschüsse nicht ausreichen, sieht Artikel 92 des UVG Prämienzuschläge auf den Nettoprämien vor (Umlagebeiträge).
Die Versicherer passen den Umlagebeitrag zur Finanzierung der Teuerungszulagen ab 1. Januar 2010 von bisher 3 Prozent auf je 9 Prozent der Nettoprämien der Berufsunfall- und der Nichtberufsunfallversicherung an. Der Zuschlag wird jährlich überprüft und den geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Mit dieser gesetzlichen Massnahme wird verhindert, dass der heutige Finanzierungsbedarf auf künftige Prämienzahler verschoben wird.

Bitte kontaktieren Sie uns bei diesbezüglichen Fragen; wir helfen Ihnen gerne weiter.


 

Ihr Berater Team

René Steiner
und
Peter Schläppi

 

Register Nr. 11109

unter

www.vermittleraufsicht.ch

 

Leucht

Wir weisen Ihnen den Weg in Versicherungsfragen.


 

Offizielle Medienmitteilung des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) zur Finanzierung des Ausgleichsfonds.

   
Steiner & Schläppi GmbH, Brühlmattweg 1, 4107 Ettingen - BL / +41 61 406 96 06